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Behandlungsspektrum Knochenmetastasen Knochenmetastasen
stellen Absiedlungen oder auch Tochtergeschwülste anderer bösartiger Tumoren
im Skelettsystem dar. Wenn eine Metastasierung einer Krebsart in den Knochen stattgefunden hat, ist dies Ausdruck einer Tumorzellausbreitung über das Blut, so daß in der Regel davon ausgegangen werden muß, daß mehrere Knochen des Körpers von Tumorzellen besiedelt sein können. Wenn Tumorzellen einen Knochen befallen, kommt es relativ schnell zu Symptomen wie Schmerzen bei Belastung oder Bewegung, Hinken o.ä. Dabei erfolgt die Knochenzerstörung durch körpereigenene knochenabbauende Zellen, die durch die Tumorzellen aktiviert werden. Wenn der Knochen aufgrund der Schwächung durch die Tumorzellen der Belastung nicht mehr stand hält, kommt es zu einem pathologischen Knochenbruch. Dieser stellt häufig den ersten Hinweis auf ein Tumorgeschehen dar, das bisher unbekannt war. In einer Anzahl von Fällen findet man trotz intensiver Suche mit modernsten Methoden den Ausgangsherd nicht. In der chirurgischen Behandlung von Knochenmetastasen, die sich in das Gesamtbehandlungskonzept entsprechend einpassen muß, steht die palliative Zielsetzung mit Entfernung des Tumors lokal und entsprechender Defektauffüllung oder Überbrückung bzw. Stabilisierung im Vordergrund. Hierdurch soll eine Schmerzlinderung, Wiedererlangung der Stabilität bzw. Beweglichkeit von Wirbelsäule oder Extremitäten und damit Wiedererlangung der Mobilität sowie Zugewinn an Lebensqualität erreicht werden. In Einzelfällen, sogenannten solitären Metastasen, bei radikal behandeltem Primärtumor und langem Intervall zwischen Primärtumorbehandlung und dem Metastasenauftreten muß die chirurgische Behandlung solcher Metastasen nach den Kriterien der onkologisch-radikalen Behandlung primärer Knochentumoren erfolgen. Eng verbunden mit der lokal-chirurgischen Metastasenbehandlung sind auch die lokale Strahlentherapie und die Hormon- oder Chemotherapie. Ferner kann auch die medikamentöse Behandlung mit sog. Osteoklastenhemmern zur Anwendung gebracht werden. |